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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Sie tragen dazu bei, die Brandbeanspruchung der Bauteile zu vermindern.

Flüchtende Personen können sich durch eigene Kraft aus dem Gebäude retten.

Das Rettungspersonal hat länger die Möglichkeit, das Gebäude zu evakuieren.

Durch die Einsturzgefahr von brennenden Gebäuden entsteht ein weiter Risikofaktor was durch funktionsfähige Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermieden wird. Auch benachbarte Gebäude werden durch diese brandschutztechnische Einrichtung geschützt.

Abnahme der Rauch- und Wärmeabzugsanlage zwischen dem Bauherrn und der Behörde

je nach Nutzung und Fläche des Objektes ist generell gemäß den Auflagen der individuellen Baugenehmigung noch vor der Inbetriebnahme und nach 6 Jahren durch anerkannte Sachverständige zu prüfen und freizugeben.

Das schließt die jährliche Instandhaltungspflicht mit ein.

Pneumatische RWA

Der Vorteil der pneumatischen RWA liegt in der Unabhängigkeit von jeder Spannungsversorgung. Auch bei totalem Stromausfall arbeitet das System, da das Antriebsmedium in Druckgasflaschen 'gespeichert' ist. Aus diesem Grund gibt es auch pneumatische RWA in Treppenhäusern. Da ein Stromausfall auch Rauchmeldeeinrichtungen betreffen kann, werden pneumatische RWA mittels Thermoauslösegerät mit unterschiedlichen Auslösetemperaturen ausgelöst. 

Elektrische RWA

Elektrische RWA-Anlagen können mit Druckknopfmeldern manuell und mit Rauchmeldern automatisch ausgelöst werden. 
Elektrische RWA bieten neben der Schutzfunktion im Brandfall auch die Möglichkeit der täglichen Be- und Entlüftung. Diese Zusatzfunktion sorgt bei Mietern oder Mitarbeitern für ein angenehmes Klima.

 

Rauchschutzdruckanlage RDA

Rauchschutzdruckanlagen (RDA) dienen im Brandfall der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung. Dazu gehören z.B. innen liegende Treppenräume mit oder ohne Vorraum, Sicherheitstreppenräume einschließlich Schleusen, Korridore und Flure, Rettungstunnel, Feuerwehraufzüge oder behindertengerechte Aufzüge mit Funktionserhalt.

 

Maschineller Rauchabzug MRA

Als maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) wird eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) bezeichnet, wenn ihre Funktion mit motorischem Antrieb erfolgt, z.B. mit Ventilatoren. Aufgabe der MRA ist es, die gefährlichen Rauchgase im Brandfall schnell aus dem Gebäude abzuleiten.

Der Betreiber ist dazu verpflichtet Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich, durch Fachunternehmen prüfen zu lassen.

Alle 6 Jahre ist der Betreiber dazu verpflichtet, eine Sachverständigenprüfung laut PrüfVO NRW durchführen zu lassen.

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