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Schulungen im vorbeugendem Brandschutz​

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 durch unsere erfahrenen Dozenten

(scrollen Sie gerne nach unten um sich weiter zu informieren).

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Entstehungsbrand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.

Speziallöschübungen in dafür zugelassener Umgebung (ohne Umweltbelastung) sind ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns an!

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände, wurde überarbeitet und in einer neuen Fassung im Mai 2018 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht
weiter das schnelle und zielgerichtete Handeln im Falle eines Brandes durch vom Arbeitgeber individuell festgelegte organisatorische und technische Maßnahmen.
Darauf macht der Bundesverband Brandschutz‐Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.

Was muss bei der Brandmeldung beachtet werden?
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, wie eine Brandmeldung richtig erfolgt durch das 5-W-Schema:
Wer meldet?
Was ist passiert?
Wie viele sind betroffen/verletzt?
Wo ist etwas passiert?
Warten auf Rückfragen!

Unsere Dozenten haben langjährige Erfahrung im Brandschutzwesen.

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