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Der Betreiber ist dazu verpflichtet Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich, durch Fachunternehmen prüfen zu lassen.

Alle 6 Jahre ist der Betreiber dazu verpflichtet, eine Sachverständigenprüfung laut PrüfVO NRW durchführen zu lassen.

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Sie tragen dazu bei, die Brandbeanspruchung der Bauteile zu vermindern.

Flüchtende Personen können sich durch eigene Kraft aus dem Gebäude retten.

Das Rettungspersonal hat länger die Möglichkeit, das Gebäude zu evakuieren.

Durch die Einsturzgefahr von brennenden Gebäuden entsteht ein weiter Risikofaktor was durch funktionsfähige Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermieden wird.

 

Auch benachbarte Gebäude werden durch diese brandschutztechnische Einrichtung geschützt.

Abnahme der Rauch- und Wärmeabzugsanlage zwischen dem Bauherrn und der Behörde

je nach Nutzung und Fläche des Objektes ist generell gemäß den Auflagen der individuellen Baugenehmigung noch vor der Inbetriebnahme und nach 6 Jahren durch anerkannte Sachverständige zu prüfen und freizugeben.

Das schließt die jährliche Instandhaltungspflicht mit ein.

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