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Sicherheitsbeleuchtung

Bei einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung handelt es sich um ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen Sicherheitsstromversorgung. Sie lässt sich unterteilen in Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung soll sicherstellen, dass alle Bereiche in einem Gebäude im Ernstfall gefahrlos verlassen werden können. Ein wichtiger Bestandteil einer Sicherheitsbeleuchtung ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV),

die entweder dezentral über einzelne Batterien in den Leuchten oder über ein zentrales zweites Stromversorgungssystem gestützt wird.

Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist durchzuführen 

  • vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage, 

  • unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlage, 

  • unverzüglich nach einer technischen Änderung der Anlage,

  • jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfung). 

Zur Dokumentation der Prüfung muss eine benannte verantwortliche Person ein Prüfbuch führen. 

  • Datum der Inbetriebnahme der Anlage 

  • Datum jeder Prüfung (Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung)

  • Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede durchgeführte Wartung und Prüfung 

  • Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahme 

  • Datum und kurzgefasste Einzelheiten, über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage

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